Berichte


UNHCR Berlin (Januar 2002): Zur Verfolgungssituation Homosexueller in der Islamischen Republik Iran

UNHCR Wien (Dezember 2001): Situation von Konvertiten im Iran

Kyhan (November 1995): Auf Mahin Arjomand wurde ein Attentat verübt

NIMROOZ (27. Oktober 1995): Änderung des islamischen Strafgesetzes - Mitgliedschaft in oppositionellen Gruppen wird strafbar

Haberler (12. EKIM 1995): Hinrichtung zweier iranischer Asylbewerber durch das iranische Regime

Kölner Stadt-Anzeiger (5. August 1994): Interview zur Lage der Menschenrechte im Iran

Folter in islamische Republik Iran





UNHCR (Vereinte Nationen, Der Hohe Flüchtlingskommissar), Vertretung in Deutschland
Berlin, Januar 2002

Stellungnahme zur Verfolgungssituation Homosexueller in der Islamischen Republik Iran

Homosexuelle Handlungen sind in der Islamischen Republik Iran generell verboten und unterliegen einem strengen Strafregime. Art. 110 des iranischen StGB sieht für den Sexualverkehr zwischen Männern sogar die Hinrichtung vor. Auch andere homosexuelle Handlungen werden nach dem iranischen StGB bestraft ... Ein Mann, der einen anderen aus Leidenschaft küsst, wird laut Art. 124 des iranischen StGB mit 60 Peitschenhieben bestraft.

Strafen für lesbische Handlungen sind in Art. 127 bis 134 des iranischen StGB getrennt festgelegt. ...

Laut Art. 110 des iranischen StGB entscheidet der Richter, wie die Hinrichtung durchzuführen ist. ...

Nach Ansicht von UNHCR muss bei der Bewertung von Asylanträgen, die auf Homosexualität beruhen, berücksichtigt werden, dass der homosexuelle Geschlechtsakt mit der Todesstrafe geahndet werden kann.    [mehr >>]

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UNHCR (Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge), Vertretung in Österreich
Wien, Dezember 2001

Situation von Konvertiten im Iran

Iranische Muslime, die zu einer anderen Religion konvertieren, gelten als der Apostasie schuldig. Das Verbrechen der Apostasie wird nach dem islamischen Recht - wie es im Iran angewandt wird - abhängig von den Umständen des Einzelfalls mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft. ...

Abhängig von der Glaubwürdigkeit des Vorbringens sollten diejenigen Personen, die im Iran konvertiert sind, unbedingt als Flüchtling anerkannt werden, weil sie ein großes Risiko auf sich genommen haben und dadurch das Ausmaß ihrer Überzeugung offenkundig wird. ...    [mehr >>]

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Kyhan

Auf Mahin Arjomand wurde ein Attentat verübt

Arjomand, die sich zur Zeit des Geschehen zu Unterstützung iranischer Flüchtlinge in der Türkei aufhielt, wurde Ziel eines Attentats.
Am Morgen des 8. November 1995 wurde sie auf der Straße von einigen Männern angegriffen. Die Männer haben versucht, sie mit ihrem Auto zu überfahren. Damit wurde Arjomand schwer verletzt, aber sie hatte Glück und die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich. Sie muss nun einige Tage im Krankenhaus behandelt und eventuell in die Bundesrepublik geflogen werden.    [mehr >>]

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NIMROOZ

Änderung des islamischen Strafgesetzes

Durch die Zustimmung zu den Änderungen am islamischen Strafgesetz wurde die Bestrafung der Mitgliedschaft in oppositionellen Gruppen beschlossen.

  • Die Bestrafung wegen der Gründung und Führung jeglicher gegen das Regime gerichteter Gruppe beträgt 2-10 Jahre und die Mitgliedschaft in oppositionellen Vereinigungen 2 Jahre.
  • Beleidigung des Khameneie wird mit zwei Jahren Gefängnis geahndet.
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Haberler

Hinrichtung zweier iranischer Asylbewerber durch das iranische Regime

Die türkische Zeitung "Haberler" berichtet von der Hinrichtung zweier iranischer Asylbewerber durch das iranische Regime.

Die Beiden wurden in den Iran abgeschoben, nachdem ihre Anträge von der türkischen Regierung abgelehnt worden waren. Die türkische Regierung hatte den Betroffenen beim Abschiebeerlass versichert, dass ihnen beim Abschieben in den Iran keine Gefahr drohe.    [der Bericht (türkisch) >>]

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Kölner Stadt-Anzeiger

"Lippenstift gilt als Verbrechen"

Fragen an Parwin Darabi, deren Schwester Homa sich im Februar 1994 öffentlich verbrannt, zur Lage der Menschenrechte im Iran.    [das Interview >>]

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