Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und Protokoll von 1967
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) hat in der Charta 1945 ihren "Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau ..." unterstrichen.
In der Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 hat die UNO dargelegt, welches die unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen sind.
Die Resolution selbst ist kein völkerrechtlich bindendes Dokument. Sie bildete aber die Grundlage für weitere Menschenrechtsdeklarationen anderer Organisationen sowie die UN-Menschenrechtspakte von Dezember 1966, die 1976 in Kraft traten.
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Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und Protokoll von 1967
Im Jahr 1950 wurde das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen gegründet. Im Jahr darauf wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Sie bildet die grundlegende rechtliche Basis für die Arbeit von UNHCR.
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